Beschreibung:

Nachdruck 32 S, 21cm; 4 Blatt 30cm Broschur

Bemerkung:

Zustand: Klapeinband mit schwacher Kaffeespur, sonst und insgesamt sehr gut; Frakturschrift --- Inhalt: Bremer Handelskammer; zB §3 An denen Tagen, an welchen keine Accise eingehoben wird, hat der Praeses nicht nöthig am Schütting zu erscheinen.-- Nachdem das Wohl-Löbliche Collegium derer Ältermänner in Bremen im jahr 1774 nöthig gefunden, diejenige Gesetze, welche demselben biß dahin als vorschriften gedienet, nach denen jetzigen zeiten einzurichten, zu verändern, und zu verbeßern: So hat deßelbe zugleich nicht umhin gekonnt, die bisherige Instruction Ihrer p.t. Praesidium, welche mit denen Gesetzen in einer so genauen verbindung steht, näher zu untersuchen... mit dem Ergebnis, dass sie nicht (mehr) taugen, deshalb diese 41 neuen Paragraphen. 1849 wurde aus dem Collegium Seniorum die Handelskammer Bremen, Broschur mit Faksimiles, Karten anläßlich 150 Jahre Handelskammer KS039