Beschreibung:

wie sich die Landtstewrer, auch ein jeder so zu stewren hat, Geistlichs oder Weltlichen Standts, mit anlegen, beschreiben und einbringen, der allhie zu München bewilligter Sechs Stewr anlagen/ welche sich im 1612. Jahr anfangen werden, verhalten sollen.. Folio, circa 33 x 20,5 cm., Titel mit grossem Wappen in Holzschnitt, 17 num. Bll.. Umschlag VD17 12:128339E. Steuerordnung für die einzelnen Stände mit eigenen Bestimmungen für Bauern, den Adel, die Geistlichkeit. Separate Bestimmungen für Salzburg und Regensburg, am Ende Paragraphen über akzeptierte Münzen.

Bemerkung:

- Titelblatt angestaubt, dann nur oberer Rand weit vom Text etwas angestaubt und knittrig, sonst gut erhalten, sehr breitrandig, bis auf den oberen Rand sauber.