Beschreibung:

* 4 Blatt. 31,5 x 20 cm. Original-Heftstreifen.

Bemerkung:

*** Verordnung des sächsischen Kurfürsten Friedrich August I. (1670-1733). - "Weil die Trompeter und Heer-Paucker allein vor Kayser, Könige, Chur-Fürsten, Grafen, Herren Rittermäßigen Standes und dergleichen Qualitäts-Personen exerciren und derohalben nicht jedermann gemein sind, so soll kein ehrlicher Trompeter und Heer-Paucker mit Gaucklern, Thürmern, Stadt-Pfeiffern, Spiel-Leuthen oder dergleichen, wie sie sonsten Nahmen haben mögen, mit der Kunst einiger maßen Gemeinschafft halten". - Das letzte Blatt mit Siegelresten. - Von guter Erhaltung.