Beschreibung:

circa 34 x 20 cm., 1 Blatt. rückseitig alte Notizen Verordnung zu Leichenhäusern, in denen Tote oder vermeintlich Tote liegen sollen bis zu einer sicheren Beerdigung. - "Bewogen durch die schreckbare Vorstellung, dass mehrere Scheintodte zur grausamsten Marter lebendig begraben wurden, und auch in Zukunft noch begraben werden könnten?".

Bemerkung:

- Wenig angestaubt.