Beschreibung:

1 Viertelbogen (acht Seiten), gefalzt, 22 x 18 cm.

Bemerkung:

1772 in deutscher Sprache erlassene Verordnung von Christian VII. von Dänemark (1749-1808). - "Wir verstatten also nicht nur, sondern befehlen auch allergnädigst, daß ein jeder ohne Unterscheid zur Rettung der ertrunckenen, erwürgten, erstickten, erfrornen und sonsten todtscheindenden oder in Lebens-Gefahr schwebenden Menschen, von welchem Stande oder Religion derselbe auch seyn möge, nach äußerstem Vermögen beförderlich seyn, die die gesundenen solchergestalt leblos oder todtscheinenden Körper unverzüglich aufheben, die nicht rechtlich erhängten Menschen losschneiden, sie ungesäumt in eines der nächsten Häuser bringen, und sofort diensame Mittel zur Rettung des Unglücklichen allen Fleisses zu versuchen" (zweite und dritte Seite). - VD18 90664124. - In den Bibliotheken von KVK/WorldCat nur über die Exemplare der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg und der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek Kiel nachweisbar. - Unaufgeschnittenes und unbeschnittenes Exemplar. - Stärker angerändert; gelocht; das Titelblatt mit altem Tintenfleck (rückseitig mit Klebefilmreparatur. Ordentliches Exemplar.