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Jam ita aucti ut absolutissimum in Corpus Juris Civilis Indicem praestare queant ex analectis Jo. Ottonis TABORIS editi plurimisque novis accessionibus locupletati a Jo. Christiano ITTERO.. Fol. Tb. mit Pegasus-Vignette, 3 Bll., 1143 S. Schlichter, zeitgenössischer Pergamentband mit handgeschr. Rückentitel.
Bemerkung:
Bestes und hochgelehrtes Rechtslexikon (Lexicon iuris) zum Corpus iuris civilis, insbesondere zum Codex Florentinus! - Das wichtigste, und sicherlich auch bedeutendste Rechtslexikon des 16. Jahrhunderts verfasste der hochgelehrte französische Rechtsgelehrte und Richter Barnabas Brisson (1531-1591), hervorgegangen aus der berühmten Reformuniversität von Bourges. Es ist ein außerordentlich bedeutsames philologisch-juristisches Wortlexikon, unerläßlich für jede textkritische Arbeit am Corpus iuris civilis. Die Hauptaufgabe des Juristen ist ohne Zweifel die Interpretation des Gesetzestextes. Der klassische römische Jurist Celsus fasst es in einzigartiger Weise zusammen: scire leges non hoc est, verba earum tenere, sed vim ac potestatem. Auch heute ist dieses Rechtslexikon ein Arbeitsmittel ersten Ranges. Das Rechtslexikon erschien erstmals im Jahre 1559 in Lyon, letztmalig in Halle im Jahre 1743. - Vgl. VD16 B 8332.
Erhaltungszustand:
(Ebd. bestoßen, Vorsätze ausgebessert, Tb. u. letztes Bl. mit Privatstempel, Papier etw. gebräunt, erste Bll. stärker).