Beschreibung:

4 Bll. 8°. Mod. Pp.

Bemerkung:

Erste Ausgabve, selten. - VD 16, E 3917. Nicht bei Adams, Hohenemser und Panzer. - Das Urteil von Erzherzog Ferdinand I. gegen die Mitglieder der nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. von den Landständen in Niederösterreich zusammen mit der Stadt Wien gebildeten Gegenregierung. "Nach dem Tod Maximilians gelang es einem Ausschuss von 53 Personen, das alte Regiment ? sehr zur Freude von Martin Siebenbürger ? zu vertreiben und den städtischen Rat unter seine Kontrolle zu bringen. 1519 reiste Siebenbürger mit anderen Gesandten nach Molina del Rey, wo der künftige Kaiser Karl V. Hof hielt, um von diesem die Anerkennung der getroffenen Maßnahmen zu erwirken. Siebenbürger hielt eine Ansprache, machte dabei aber einen schlechten Eindruck. 1520, bei einer Tagung in Augsburg kam es zu einer Konfrontation zwischen dem alten ständischen Regiment, mit der Auswirkung, dass eine Art Zwischenregierung geschaffen wurde. Siebenbürger reiste daraufhin wieder zum Kaiser, um sich persönlich zu beschweren. Der Stadtrat von Wien wählte ihn inzwischen, während seiner Abwesenheit und gegen seinen Willen, zum Bürgermeister. Karl V. bestätigte vorerst diese Wahl. Nachdem Karl aber auf die Herrschaft in Österreich zu Gunsten seines Bruders Ferdinand verzichtete, wurde ein neues Regiment eingesetzt. Siebenbürger blieb aber vorläufig noch Ratsherr. Ferdinand ließ die Beteiligten der Vorgänge von 1519 und 1520 nach Wiener Neustadt vorladen und den als Wiener Neustädter Blutgericht berüchtigten Prozess führen. Dem alten Regiment wurde Recht gegeben und Siebenbürger sowie fünf weitere ehemalige Ratsmitglieder, darunter der ehemalige Bürgermeister Friedrich von Pieschen, zum Tode verurteilt. Am 11. August 1522 wurden sie auf dem Hauptplatz von Wiener Neustadt enthauptet. - Von dem vorliegenden Druck kennt der KVK lediglich je ein Exemplar in München und in Augsburg; in Berlin und Wien sind nur Digitalisate erhältlich, wenig später erschien ein Nachdruck bei Nadler in Augsburg. - Etwas gebräunt und kanpp beschnitten. Nur vereinzelt geruíng fleckig.