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VIII, 115 S. Pappband.
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Private Widmung des Vorbesitzers auf dem Vorsatz mit Tinte. Das Exemplar ist in einem sehr guten und sauberen Zustand ohne Anstreichungen. - (Auszug:) VORWORT. Oscar Wilde wurde am 25. Mai 1895 zu zweijähriger Zuchthausstrafe ver- urteilt, weil seinem eignen Geständnis zufolge sein Leben "voll perverser Freuden und absonderlicher Nei- gungen" gewesen war. Er hatte seine Tragödie selbst heraufbeschworen, da- durch dass er die Hilfe des Staates gegen den Marquis von Queensberry anrief, der ihn per- sönlich beleidigt hatte. Aber im Verlaufe dieses Prozesses war aus dem Kläger der Angeklagte geworden. Sein Widersacher ging straffrei aus, und gegen den Dichter wurde alsbald ein Haftbefehl erlassen. Nach der ersten Verhandlung setzte man ihn gegen Kaution wieder auf freien Fuss, weil sich die Geschworenen nicht über seine Schuld zu einigen vermochten. Doch er war gerichtet, noch ehe die Jury ihren Wahrspruch gefällt hatte. Als er damals aus dem Untersuchungsgefängnis kam, wurde er aus zwei Hotels ausgewiesen das eine Mal, weil der Pöbel gedroht hatte, das Haus zu stürmen. Seit Lord Byrons Eheskandal hatte London einen solchen Ausbruch der Volkswut nicht erlebt. Gleichwohl konnte sich Wilde nicht zur Flucht entschliessen, trotzdem der Behörde damit sicher ein grosser Dienst geschehn wäre, weil sich dies nicht mit seinem Ideal vom Gentleman vertrug. Erhobnen Hauptes, ohne Vorwurf für seine Verderber, schritt er namenlosem Unglück entgegen. Noch grausamer als die schwere Strafe, die ihn traf, war die fürchterliche Rache seiner Landsleute. Die englische Prüderie war erwacht und forderte ihr Opfer. Adel und Pöbel schienen sich zum Sturze des Gehassten verbunden zu haben. Es war, als ob der ganze Mob von London gegen Oscar Wilde aufgeboten sei; und als die Nachricht von seiner Verurteilung anlangte, führten die Entmenschten vor dem Gerichtsgebäude Freudentänze auf. Die Zeitungen organisierten einen Kreuzzug gegen ihn und taten ihr Möglichstes, die Wut des Philisters anzufachen. Unter solchen Umständen hielten es die Verleger für ratsam, auf ihre Rechte an den Werken des Dichters öffentlich zu verzichten; diese wurden von der Polizei beschlagnahmt, und die Theaterdirektoren wagten nicht mehr, seine erfolgreichen Stücke zu spielen. Der Name des Verurteilten ward aus der Liste der Lebenden gestrichen.