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Beschreibung:
imperii Ijs praecipuè, que ad electionem & successionem imperatorum faciunt (....) Paganino Gaudentio cum interpretaretur Tacitum. Accedit eiusdem De funere heroum et caesarum. Exercitatio gemina, cum libello Etrusco, qui inscribitur: le singolarita delle guerre di Germania.. 1640. Printers' vignet. 781, (XVIII) 224 (7) pp. Vellum 4°. *spine and edges frontboard a bit damaged, some pages in the second work slightly waterstained, otherwise in good condition*
Bemerkung:
Limnaeus, JohannesJurist und Staatsmann, 5.1.1592 Jena, 13.5.1663 Ansbach. (lutherisch)(...) L. erweist sich mit diesen Thesen als ein Verfechter territorialstaatlicher Superiorität; sie zielen auf eine Stärkung des Reichstages. Diese Einstellung ist bei dem Staatsmann eines Landes, das im 30-jährigen Krieg durch die kaiserliche Politik besonders zu leiden hatte, verständlich. Zeitweilig hat man in Wien erwogen, ein Hauptwerk L.s, seinen Kommentar zu den kaiserlichen Wahlkapitulationen seit der Kapitulation Kaiser Karls V. (Capitulationes imperatorum et regum Romanogermanorum, 1651), zu verbieten. Der Autor übte darin auf der Grundlage seines staatsrechtlichen Lehrgebäudes heftige Kritik an der Politik Kaiser Ferdinands II. Auch das reichstheoretische System L.s muß von diesen Grundlagen her verstanden werden. L. vertritt konsequent die Anschauung, das Hl. Rom. Reich besitze eine aus Monarchie und Aristokratie gemischte Staatsform. Die Grundgesetze legen diesen status mixtus fest, sie sind nach seiner Auffassung Emanationen des Willens des Subjekts der realen Majestät. Manche Staatsaufgaben erfülle der Kaiser allein, andere in Gemeinschaft mit der Reichsaristokratie'. (...)Es war namentlich diese Verbindung der Theorie unterschiedlicher Artikulationen der Majestät mit einer Analyse der Staatsform des Reiches, die Ruhm und Fortwirkung der Staatsrechtslehre L.s begründet hatNDB, 14