Beschreibung:

2 Bll. 4°. Ohne Einband.

Bemerkung:

Erste Ausgabe dieses provisorischen Gesetzes zur Errichtung einer Handelskammer in Wien vom 3. Oktober 1848, dem Beginn der Wirtschaftskammer in Österreich. - Der erste rechtliche Versuch einer Grundlage über die provisorischen Bestimmungen der Errichtung von Handelskammern, vorbehaltlich der späteren Erlassung eines Handelskammergesetzes. Die Handelskammer war als beratende Institution vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollte, deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. Am 15. Jänner 1849 konstituierte sich in Wien die erste Handelskammer Österreichs. Maßgeblich dafür verantwortlich zeichnete deren erster Präsident, Theodor Hornbostel. Eine Wohnung Am Hof, die elf Beschäftigten Platz bot, war Sitz der neuen Organisation. Die Wiener Handelskammer wurde nicht nur als erste gegründet, sie blieb auch über Jahrzehnte der Wort- und Federführer aller österreichischen Handelskammern. Mit der Verordnung vom 26. März 1850, wurde das provisorisch sanktionierte Gesetz über die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern kundgemacht. Die Handels- und Gewerbekammern waren als beratende Institute vorgesehen, direkt dem Ministerium untergeordnet, deren Mitglieder in zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. Der institutionelle Kostenaufwand wurde durch eine direkte Steuer auf alle Wahlberechtigten umgelegt. - Leicht fleckig. Erstes Blatt mit alten hs. Anmerkungen.