Beschreibung:

35 x 40 cm. Einblattdruck.

Bemerkung:

*Verordnung des Markgrafen von Baden bezüglich der Straßen und der Reparaturen. Es wird u.a. verordnet, dass durchziehende Fuhrwerke nicht mehr als 50-60 Zentner (2,5-3 Tonnen) haben dürfen und bestimmte Arten von Fuhrwerken verboten werden. Sie sollen bei Zuwiderhandlung "angehalten, das Fuhrwerck zerschlagen und unbrauchbar gemacht".