Beschreibung:

380 S. Originalleinen.

Bemerkung:

Aus dem Vorbesitz des libertären Dokumentaristen Hans-Dieter Heilmann, wie meist kleine Beilagen und Bleistiftanstreichungen, insgesamt aber ein gutes Exemplar. - EINLEITUNG -- "Verräter verfallen der Feme" - mit dieser Bestimmung aus der im Jahre 1920 aufgefundenen Satzung der sogenannten "Organisation Consul"', einer Nachfolgeorganisation der Marinebrigade Ehrhardt, erlebte ein Begriff Konjunktur, der aus dem deutschen Wortschatz nahezu verschwunden war. "Feme" - spätestens seit Goethes "Faust" oder Kleists "Kätchen von Heilbronn" mit dem geheimnisvollen Zauber einer im Verborgenen waltenden Rache- oder Strafgewalt umgeben. -- Im 13. Jahrhundert, als der Schwäche der Zentralgewalt noch keine starke Landeshoheit gegenüberstand, entwickelten sich die westfälischen Grafengerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann beliehen waren, zu sogenannten "heimlichen" oder "Femgerichten". Ihre Beisitzer, die "Freischöffen", schlossen sich zu dem immer mächtiger werdenden Bund der "Wissenden" zusammen, beanspruchten Zuständigkeit über Westfalen hinaus und hatten die Pflicht, bei ungesühnter Tat die "Femrüge" zu erheben. Der überführte Täter wurde an Ort und Stelle hingerichtet; erschien er nicht, wurde er "verfemt" und verfiel dem Tod durch den Strang1 2.Bei dieser Feme, die schon im 16. Jahrhundert kaum noch eine Rolle spielte, habe es sich um eine "zivile, lokale Methode der Justiz, in vorgeschriebenen Formen, mit lebendigem Rechtsbewußtsein" gehandelt, schrieb Heinz Pagei im Jahre 19353, und Eberhard Schmidt meinte 1951, man könne sagen, "daß sich in diesem Bunde der Wissenden die anständige Gesellschaft des ausgehenden Mittelalters gegen das Verbrechertum organisierte, um gegen das todeswürdige Verbrechen anzugehen."* -- Zu Beginn des 19. Jahrhunderts verschwanden auch die letzten Überbleibsel der alten Femgerichte, und als in den ersten Jahren der Weimarer Republik plötzlich wieder eine sehr reale "Feme" von sich reden machte, war das "lebendige Rechtsbewußtsein" der Täter so wenig offensichtlich wie das "todeswürdige Verbrechen" der Opfer. -- INHALTSVERZEICHNIS -- Vorwort 11 -- Einleitung 13 -- Erstes Kapitel: DIE BEGEHUNG DER FEMEMORDE 21 -- Das Umfeld der Täter 23 -- Die Folgen des Versailler Vertrages 25 -- Die "lizensierte Illegalität" 28 -- Die bayerische Einwohnerwehr 30 -- Die landwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften 31 -- Der oberschlesische Selbstschutz 33 -- Grenzschutz und Erfassungsabteilungen 38 -- Das Krisenjahr 1923 41 -- ea) Der Ruhrkampf 42 -- eb) Die "Schwarze Reichswehr" 44 -- Die Konsequenzen 49 -- Die einzelnen Taten 53 -- Bei der bayerischen Einwohnerwehr 53 -- Mord an Marie Sandmayr 53 -- Mordversuch an Hans Dobner 54 -- Mord an Hans Hartung 54 -- Mord an Karl Gareis 55 -- Mord an Wilhelm Hörnlein 56 -- Bei den landwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften 57 -- Mord an Willy Schmidt 57 -- Mord an Kurt Hermann 58 -- Mord an Walter Kadow 59 -- In Oberschlesien 60 -- Mord an Hermann Trenkel 60 -- Mord an Fritz Köhler 61 -- Bei der "Schwarzen Reichswehr" 63 -- Mord an Willy Legner 63 -- Mord an Erich Pannier 64 -- Mordversuche an Richard Janke -- und Fritz Gädicke 66 -- Mord an Paul Gröschke 69 -- Mord anWalterWilms 71 -- Mord an Alfred Brauer 72 -- Mord an Georg Sand 74 -- (?)