Beschreibung:

Majestät von Preußen selbst vorgeschriebenem Plan entworffene Cammer-Gerichts-Ordnung, nach welcher alle Processe in einem Jahr durch drey Instanzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen. Nebst dem Project einer Sportul-Ordnung und eines Pupillen Collegii. [In 4 Teilen]. Angebunden: Vollständiges Register. Ebenfalls angebunden: Fünf weitere kleine Rechtspublikationen im Zusammenhang mit den Reformationen mit Bezug zum Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark.. 2°. 33 x 21 cm. 2 Blatt, 328 Seiten, [3] Blatt, 20 Seiten. Brauner Ganzlederband der Zeit auf drei Zierbünden mit schlichtem, blindgeprägtem Buchschmuck und rotem Sprengschnitt.

Bemerkung:

Erste Ausgabe. Stintzing/Landsberg III,1, 215 ff. Stobbe II, 449. "Unter dem irreführenden Titel "Project des Codicis Fridericiani Marchici" kam 1748 eine Prozeßordnung für den ganzen Staat zu Stande, welche das eigenste Werk Cocceji's ist. Sie zeichnet sich aus durch straffe Organisation der Gerichte; durch Besetzung derselben durch ausschließlich gelehrten, festbesoldeten, anderweitig nicht belasteten Richtern; durch Einführung eines beschränkten, mündlichen Verfahrens; durch unbedenkliches Abschneiden aller verzögernden Zwischenfälle; und durch die endgültige Einordnung des von Cocceji schon 1739 eingeführten Bagatellprozesses in das Prozessgefüge. Sie bezieht sich auf alle Arten des Prozesse, unter Ausschluß lediglich des Inquisitionsprozesses, für welchen es bei der Kriminalordnung von 1717 nebst Zusätzen bewendet. Von einer ausdrücklichen Aufhebung älterer Prozeßgesetze ist dabei nicht die Rede, namentlich die Gültigkeit der aus dem gemeinen Prozeß abgeleiteten allgemeinen Begriffe wird fortwährend vorausgesetzt." (Stintzing-Landberg, ibidem). ANGEBUNDEN: Vollständiges Register, aller in dem Project des Codicis Fridericiani Marchici enthaltenen Titel und darinn befindlichen Haupt-Sachen. Berlin, Verlag Christian Ludewig Kunst, 1748. [2] Blatt, 134 Seiten. Umfangreiches Register in zweispaltigem Druck mit einer Holzschnittvignette. ANGEBUNDEN: Reglement Was für Justitz-Sachen den Krieges- Und Domainen-Cammern verbleiben, und welche vor die Justiz-Collegia oder Regierungen gehören. De dato Potzdam, den 19. Juny 1749. Cleve, Verlag Johann Rudolph Sitzmann, [1749]. [10] Blatt. ANGEBUNDEN: Instruction vor das Regierungs-Collegium. Ibidem, 1749. [9] Blatt. ANGEBUNDEN: Sportul-Ordnung Vor die Clevische Regierung und Subalternen. s.l., s.d. [4] Blatt. ANGEBUNDEN: Instruction vor die Unter-Berichte, Nebst der Sportul-Ordnung Vor die Unter-Richter. Cleve, Verlag Johann Rudolph Sitzmann, 1749. [13] Blatt. Mit schöner Anfangsvignette sowie zwei weiteren kleineren in Holzschnitt. ANGEBUNDEN: Instruction vor die Advocaten Derer Ober- und Unter-Gerichte Nebst deren Sportul-Ordnung. Ibidem, 1749. [9] Blatt. Zwei Holzschnittvignetten. ANGEBUNDEN: Hopp, E. S.: Liste Derer bey dem neuen Regierungs-Collegio bestellten Praesidenten und Räthen [...,] Fiscaelen und Advocaten [...und] Richter. s.l., 1749. [5] Blatt. Mit Schlussvignette. Einband berieben, Oberkante umlaufend mit kleineren Fehlstellen im Lederbezug, Ecken etwas bestoßen, Vorsätze etwas unschön durch teilweise Entfernung der Anpappblätter, fliegendes Blatt mit Fehlstelle durch Ausschnitt (vermutlich Namensentfernung), Papier nur geringfügig gebräunt und lediglich sehr vereinzelt stockfleckig bzw. die ersten und letzten Blatt etwas leimschattig. Insgesamt gutes Exemplar.