Beschreibung:

Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung im Sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen: 1. Ab 13 Uhr des 17. Juni 1953 wird im Sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand verhängt. 2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Menschenansammlungen über 3 Personen werden auf Straßen und Plätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden verboten. 3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen wird von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten. 4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den Kriegsgesetzen bestraft. Militärkommandant des Sowjetischen Sektors von Berlin Generalmajor Dibrowa. Berlin, den 17. Juni 1953.". Seltenes Original-Plakat (46,5 x 32 cm), hinter Glas gerahmt (Holzrahmen). -- Zustand: Plakat mit Faltspuren und kleinem Eckknick; guter Zustand!

Bemerkung:

Das Plakat verkündet, dass der sowjetische Militärkommandant von Ost-Berlin, Generalmajor Pawel T. Dibrowa, am 17. Juni 1953 den Ausnahmezustand über die Stadt verhängt. Nun gilt das Kriegsrecht. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) demonstrieren während des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 hunderttausende Menschen. Einheiten von Volkspolizei und Staatssicherheit sollen die Demonstrationen beenden, sind aber vom Ausmaß der Proteste überrascht. Weil die Kräfte des SED-Regimes überfordert sind, verhängt die sowjetische Schutzmacht den Ausnahmezustand und übernimmt die Kontrolle. Per Umlauf wird die Nachricht wird an die Volkseigenen Betrieben weitergeleitet. (Quelle: LeMO - Lebendiges Museum online.)