Beschreibung:

10 nn S. 4to. 32 cm.

Bemerkung:

VD18 12951668. - "... Es versprechen nämlich Ihro Hertzogl. Durchl. für Sich, Ihre Fürstliche Erben und Successores, Regierende Hertzoge zu Mecklenburg, ... Dero Erb-unterthänigen Stadt Rostock, daß Sie dieselbe bey ihren gesamten Freyheiten, Gerechtigkeiten und Befugnissen, mithin bey den Erb-Verträgen, gerecht gnädigst lassen, und die Landes-Fürstliche Confirmation ihrer sämtlichen Privilegien, sofort nach dem Vollzug dieser Convention, in gewöhnlicher Form ertheilen, auch die Stadt dabey kräftigst handhaben und schützen wollen ..." - (Vgl. H. Sachsse: Mecklbg. Urkunden u. Daten, 1900; S. 439-444). - Zu Christian Ludwig II. (1683-1756), der in Folge der Streitigkeiten seines Bruders Karl Leopold mit den Landständenim Mai 1728 vom Kaiser zum Administrator des Landes u. 1732 zum kaiserlichen Commissarius ernannt worden war u. 1747 seinem Bruder in der Regierung nachfolgte, vgl. ADB 4, S. 170 f.; NDB 3, S. 228 f. - Durchg. Querfalte, kl. Knicksp. u. Randläs.