Beschreibung:

[4] Bl., 212 S., 17 Bl. Index. Kl-4to (20 cm). Neuer Halblederband unter Verwendung teils alter Materialien u. mit goldgepr. RTitel.

Bemerkung:

Slg. Böhme 1423. - Breitrandiges Exemplar. - Am 2. Juli 1622 publizierte Land- und Hofgerichts-Ordnung der Herzöge Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht II. (hier: Hans Albrecht) von Mecklenburg, die von 1608 bis zur Landesteilung 1621 das Land Mecklenburg gemeinschaftlich regiert hatten. Die vorliegende Ordnung löste die 1570 von Kaiser Maxilmilian II. gegebene ab. Sie regelt im ersten Teil alles, was mit dem Amt des Richters zu tun hat. Außerdem sind alle Eidesformeln abgedruckt, die von den Prozessbeteiligten geleistet werden müssen. Der zweite Teil behandelt die Untergerichte, Rechte und Pflichten der Kläger und Beklagten, Themen wie Gegenklage, Pfändung, Exekution, Arrest, peinliche Befragungen u.a.m., gelegentlich mit Unterstreichungen und Marginalien von alter Hand. - Fachmännisch mit meist alten Materialien restauriertes Exemplar: Buchblock neu eingehängt, Titel an zwei kl. Fehlstellen ergänzt und, wie einige andere Blätter, im Bund m. Japanpapier ergänzt; die ersten 44 S. mit 2 (Einschuss-?) Löchern durch den Text (~8 mm Durchmesser); Lage HG und H vertauscht eingeheftet (= S. 49-56 zwischen S. 64/65); wenige S. mit alten Notizen in brauner Tinte. - Selten