Beschreibung:

111 S.; Tabellen; graph. Darst. u. 1 Faltkarte; 23 cm; Pp.-Ordner; geheftet.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; Faltkarte u. Seiten leicht nachgedunkelt; Ordner mit kl. Nummern-Aufkleber "149"; ansonsten ohne Einträge bzw. hs. Anmerkungen. - INHALT : I. Örtliche Ausführungsbestimmungen zur VBL A. -- II. Streckenverzeichnis. -- 1) Zur Betriebslänge der Bundesbahn zählende Strecken -- a) Hauptbahnen. -- b) Nebenbahnen. -- 2) Nicht zur Betriebslänge der Bundesbahn zählende Strecken. -- III. Kilometertafeln -- 1) Zur Betriebslänge der Bundesbahn zählende Strecken -- a) Hauptbahnen. -- b) Nebenbahnen. -- 2) Nicht zur Betriebslänge der Bundesbahn zählende Strecken. -- IV. Übersichtskarte. // ... Vorbemerkungen Der Anhang III zur VBL A/1 dient als Unterlage für die Ermittlung der Betriebsleistungen nach dem Teilheft 1 der Vorschrift für die Ermittlung der Betriebsleistungen - Schienenverkehr - (VBL A). In der VBL A/1 - DV 407 A/1 - ist bei den entsprechenden §§ auf die örtlichen Ausführungsbestimmungen hinzuweisen. Soweit außerdem für bestimmte Zeiten (Fahrplanabschnitte) oder einzelne Stellen Sonderregelungen zu treffen sind, werden diese durch Einzelverfügungen bekanntgegeben. Zu VBL A/1 Zus.-Best. 1 Zu § 2 Abs. 4 Als Grenzbetriebsstellen, bei denen im Betriebsleistungszettel eine neue Zeile auszufüllen ist, gelten im Verkehr mit BD Strecke I Betriebsstelle BD Köln Simmern - Boppard Boppard Trier - Koblenz Hbf. Koblenz Hbf. Trier - Koblenz in Richtung Urmitz bzw. Koblenz Mosel Gbf. Neuwied und umgekehrt Daun - Mayen Ost Mayen West Trier - Köln Lissendorf BD Frankfurt Bad Kreuznach - Bingerbrück Bingerbrück Bad Kreuznach - Gensingen-Horrweiler Gensingen-Horrweiler Langmeil - Marnheim Börrstadt BD Karlsruhe Enkenbach - Grünstadt Enkenbach Kaiserslautern - Neustadt (Weinstr.) Frankenstein Zweibrücken - Landau Hauenstein ? Zus.-Best. 2 Zu § 3 Abs. 4 Wenn die Bestimmungen des letzten Unterabsatzes erfüllt sind, ist bei Doppeltraktion nur eil Betriebsleistungszettel zu führen. Zus.-Best. 3 Zu § 5 Abs. 4a, § 7 Abs. 3 und 8, § 14 Abs. 2 und 3 Die Bereichsnummern fremder Verwaltungen nach Anhang II, die in der Spalte "BD-Bezirk der Leistungen" des Betriebsleistungszettels eingetragen werden, sind in den Kilometertafeln t neben dem Namen der Verwaltung eingerahmt dargestellt. In den Kilometertafeln für die Erfassung der Leistungen auf ausländischen Strecken sind zweistellige Betriebsstellennummern vorgesehen. ? (Seite 6)