Beschreibung:

Interessant die Angabe der Gründe ("daß er in der Trunkenheit seine Ehefrau gemißhandelt", "daß er ein unordentliches Leben führe", "er eine unbezwingbare Abneigung gegen Klägerin hege").. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Frankfurt an der Oder, den 4. April 1827 (mit Bestätigung vom 5. September 1828). 2-seitige Folio-Urkunde; angebunden Bogen mit Quittung der Stempelgebühr. -- Zustand: Papier gebräunt und fleckig, mit Spuren einer früheren Bindung am linken Rand.