Beschreibung:

XI, 285 S., gebundene Ausgabe mit Umschl.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT). Einband lichtranding, sonst wie neu. - Theodor Mommsen hat es nicht für nötig gehalten, sein 'Römisches Staatsrecht' bei der ersten Veröffentlichung oder auch später durch ein vollständiges Stellenverzeichnis besser benutzbar zu machen; es wäre ihm ein leichtes gewesen, einen bereitwilligen Arbeiter für diese Aufgabe zu gewinnen. Sein Entschluß, es bei dem ganz unzulänglichen Auswahlindex am Ende des Bandes III 2 zu belassen, ist auch deshalb nicht selbstverständlich, weil er sich stets viel Zeit genommen hat bei der Erstellung von Indices ? allerdings solchen für das CIL oder andere Editionen. Mommsen hat im Falle des 'Römischen Staatsrechts' ohne Zweifel bewußt darauf verzichtet. Dieser Entschluß hängt wohl weniger mit der ihm eigenen bescheidenen Einschätzung seiner Leistungen zusammen ? im Falle des 'Staatsrechts' war er sich darüber im klaren, etwas Bleibendes geschaffen zu haben ? als vielmehr mit einem gewissen Mißtrauen gegenüber der Mehrzahl der zu erwartenden Leser und ?Benutzer" des Werkes: ?Denn unter uns gesagt, das Buch ist für die Philologen doch Caviar und sie schnuppern nach Zitaten, weil es ihnen nicht gegeben ist im Ganzen zu denken" (Brief an den Juristen Degenkolb vom 8.11.1887, zit. nach Wickert, Mommsen, Bd. III, S. 559). Vielleicht hat Mommsen seine Leser tatsächlich zwingen wollen, mehr ?im Ganzen zu denken" anstatt nur die Behandlung einzelner Stellen nachzulesen und damit den Zusammenhang aus den Augen zu verlieren. Daneben meinte er wohl auch, den Stoff so systematisch behandelt zu haben, daß er sich dem kundigen Leser von selbst erschließen würde (vgl. Bd. I,S. VIII). Schon unmittelbar nach dem Erscheinen der ersten beiden Bände des Werkes war es nicht schwer zu erkennen, daß das 'Römische Staatsrecht' Mommsens nicht zu jener Art Handbücher zählte, denen bestimmt ist, ?noch kürzer zu dauern als andere gelehrte Arbeiten" (Bd. I, S. VII). Es ist deshalb überraschend, daß offenbar weder in der Generation nach Mommsen noch auch in späterer Zeit der Versuch unternommen worden ist, den Reichtum des Werkes durch ein vollständiges und auf den neuesten Stand gebrachtes Stellenverzeichnis ganz zu erschließen. Wie wenig zweifelhaft schon Mommsens Zeitgenossen der Wert auch jeder in den Fußnoten versteckten Einzelinterpretation gewesen ist, zeigt etwa Hermann Dessaus Umgang mit Mommsens Bemerkungen zu einzelnen Inschriften in den Kommentaren seiner 'Inscriptiones Latinae Selectae'. (Vorwort). ISBN 3406073565