Beschreibung:

S. 1354-1562. Sonderabdruck, Klebebindung in Papiereinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) - Einband leicht berieben, etwas eselsohrig, Kopfschnitt ungleichmäßig, Schnitt generell leicht verschmutzt, 1. Seite verfärbt, restl. Textblock sauber, keine Anstr. - Wikipedia: Otto Regenbogen (* 14. Februar 1891 in Neumarkt in Schlesien; gest. 8. November 1966 in Heidelberg) war ein deutscher klassischer Philologe. Er war ein entschiedener Vertreter des Dritten Humanismus und zog als Professor für Klassische Philologie in Heidelberg ab 1925 eine große Schülerschaft an sich. Da er die jüdische Abstammung seiner Ehefrau verspätet gemeldet hatte, wurde er 1935 von den Nationalsozialisten zwangsweise beurlaubt. [...] Während der Zeit des Nationalsozialismus wahrte Regenbogen Distanz zur nationalsozialistischen Ideologie der Machthaber und trat keiner parteinahen Organisation bei. In seinem Amt verhielt er sich möglichst unparteiisch: Trotz seiner politischen Distanz unterstützte er aus fachlichen Gründen die Berufung des ideologienahen Pädagogen Ernst Krieck (1934) und die seines Schülers Hans Oppermann (1935), eines bekennenden Nationalsozialisten, durch positive Gutachten. Im selben Jahr geriet Regenbogen selbst in Bedrängnis: Seit 1929 war er mit Dora Schöll (1880?1967) verheiratet, der Tochter des Heidelberger Philologen Fritz Schöll, deren Großmutter eine konvertierte Jüdin war. In seinem ?Ariernachweis? vom 18. Juni 1935 hatte Regenbogen die Herkunft seiner Frau mit ?arisch? angegeben. Später erklärte er, er habe nicht gewusst, dass die Großmutter seiner Frau erst im Alter von vier oder fünf Jahren getauft worden war und seine Frau somit als ?jüdischer Mischling? galt. Ungeachtet dieser Erklärung leitete der Rektor der Universität Heidelberg, Wilhelm Groh, am 19. September 1935 ein Disziplinarverfahren gegen Regenbogen ein. Gleichzeitig enthob er ihn seines Amtes und kürzte seine Bezüge um 20 %, ?weil er die ihm als Beamten obliegende Pflicht, sich durch sein Verhalten in und außer dem Amte der Achtung und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, würdig zu erweisen, verletzt hat?. [...] Über Regenbogens Tätigkeiten von 1937 bis 1945 gibt es keine Untersuchungen. Er war von der akademischen Lehre ausgeschlossen, erhielt jedoch kein Publikationsverbot und veröffentlichte auch in dieser Zeit verschiedene Schriften, darunter den umfangreichen Artikel im Pauly-Wissowa-Kroll zu Theophrastos von Eresos (1940) und eine Gedenkschrift für den Bibliothekar Otto Kunzer (1942). Zwei Vorträge über Goethes Verhältnis zum Griechentum veröffentlichte er ebenfalls 1942.