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Beschreibung:
[15] Bll., 280 [recte: 288] Seiten, 5 einseitig bedruckte Bll. (Errata), älterer Halbpergamentband mit handschriftlichem Rückentitel, farbiger Blattschnitt, 20,5 x 16,5 cm.
Bemerkung:
EA (eine zweite Auflage erschien 1767). ADB 24, 525; Weller 1, 100. - Die Schrift, verfasst im Auftrag des Kurfürsten Maximilian Josef von Bayern, war von großer Bedeutung, sie "entwickelt zunächst objectiv die von klerikaler Seite aufgestellten Gründe für die geistliche Immunität, zieht dann mit scharfen Gründen und dabei ruhig zu Felde gegen die curialistische Theorie, besonders des Cardinals Bellarmin, wonach der Papst der König der Könige, Fürst der Fürsten, souveräner Herrscher aller Staaten sei, legt dar, daß der Geistliche in weltlichen Dingen weder für seine Person, noch seine Güter eine Exemtion beanspruchen könne, daß der Staat souverän und von der geistlichen Gewalt gänzlich unabhängig sei. [...] Die Schrift rief einen Sturm hervor" (ADB). Ein erster Zensurerlass durch Fürstbischof Clemens Wenzel von Freising erging am 13. August 1766. Am 26. Mai 1767 geriet es auf den Index Romanus. - Beigebunden: "Zwo merkwürdige Verordnungen des königlichen französischen Staatsraths. Vom 24. May 1766 in Ansehung der Rechte der geistlichen und weltlichen Macht, und ihrer beyderseitigen Gränzen. Aus dem Französischen ins Deutsche übersetzet, und mit einem Vorberichte und etlichen Anmerkungen versehen" (o.O. o.V. 1766, 44 Seiten). - Provenienz: Francisco-Carolinum (älterer Stempel auf dem Titelblatt); das hintere fliegende Vorsatzblatt rückseitig mit jüngerem Besitz- und Ausscheidungsvermerk. - Berieben und bestoßen; teils fleckig; einige wenige Seiten etwas eingerissen; gutes Exemplar in attraktivem Einband.