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Christian Strobel
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1 nicht numeriertes, LIII numerierte, 5 nicht numerierte Bl. Mit breiter ornamentaler Titelbordüre. Fol. (28,5 x 19,5 cm). Modernes Pergament im Stil der Zeit.
Bemerkung:
Erste Ausgabe der Ulmer Gerichtsordnung vom 17. Juni 1579. Regelt wie es: "I. Bey den unverdingten und verdingten Heuraten, der Anfölligen, Heurat und anderer Güter halber. II. Inn verwaltung aller Pflegschafften. III. Mit uffrichtung der Testament, Donation, und anderer vermechtnussen. IIII. Bey den Underpfanden, befreyten und unbefreyten Schuldforderungen. V. Unnd dem Proceß am Gandt oder Frongericht, gehalten werden solle." - Leicht gebräunt und wenig fleckig, durchgehend mit recht blassen Wasserrändern, die ungewöhnliche Titelbordüre aus Flechtwerk seitlich minimal angeschnitten. In einem passenden modernen Einband. *VD 16 U 57.