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218 Seiten. Taschenbuch
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Mit Strich auf Fußschnitt als Mängelexemplar gekennzeichnet, jedoch textsauber und vollständig. Die Gewerkschaften und die Aufgabe der vorliegenden Untersuchung: Die Gewerkschaften sind in der pluralistischen Gesellschaft einer parlamentarischen Demokratie sozial autonome Verbände, die wesensmäßig auf dem Prinzip der Solidarität beruhen. Solidarität soll hier ein gemeinsames soziales Handeln bedeuten, bei dem eine Vielzahl von Menschen aus einer ihnen gleichen und gemeinsamen Lebenslage heraus und um gemeinsamer und gleicher Ziele willen, einem ?sozialen Gegenpart? gegenüber füreinander einsteht. Dige Gewerkschaften sind hiernach die Vereinigungen der Arbeitnehmer, die sich aus der gemeinsamen Lebenslage ihrer ökonomischen Abhängigkeit heraus zusammengeschlossen haben, um in Auseinandersetzung mit den Arbeitgebern ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und darüber hinaus ihren Einfluß auf Institutionen auszuüben, die jene Lebens- und Arbeitsbedingungen maßgeblich gestalten. Es liegt im Sinn der gewerkschaftlichen Solidarität, in ihrem Einstehen von Menschen füreinander in gleicher Lebenslage, grundsätzlich auf alle Menschen als einer Einheit bezogen zu sein, die sich in dieser gleichen Lebenslage befinden. Das solidarische Handeln der Gewerkschaften erwirkt im Prinzip für alle abhängig Beschäftigten Verbesserungen der Lebens- und Arbeitsbedingungen. Hierauf gründen die Gewerkschäften ihren Anspruch, die einzig legitime Repräsentation des Interesses der Arbeitnehmerschaft als ökonomisch abhängiger Bevölkerungsschicht zu sein, somit auch aller derjenigen, die sich nicht gewerkschaftlich organisiert haben. Es liegt im Ansatz gewerkschaftlicher Solidarität und Repräsentation, auch organisationsmäßig eine Einheit anzustreben. In den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft hatten sich die Gewerkschaften in Deutschland wieder zu konstituieren. Dies geschah anfangs auf örtlicher, später auf Zonenebene und 1949 für das ganze Gebiet der Bundesrepublik. Von Anfang an war dabei der Wille zur Gewerkschaftseinheit oder Einheitsgewerkschaft bestimmend gewesen. Er äußerte sich während dieser Jahre in der Diskussion um die Organisation der Gewerkschaften als Industrieverbände. In ihnen sind die Arbeiter, Angestellten und Beamten eines jeweiligen Industrie- oder Wirtschaftszweiges in einem Verband zusammengeschlossen, der sie in den DGB einbringt. Das Industrieverbands-Prinzip schließt die organisatorische Trennung von Arbeitern, Angestellten und Beamten ebenso aus wie die Bildung selbständiger Richtungs- und Fachgewerkschaften oder eine unmittelbare Einzelmitgliedschaft im DGB5. Bei der Gründung der Industrieverbände war die Ordnungsaufgabe der Gewerkschaftsführer eine doppelte; sie hatten die Arbeiter, Angestellten und Beamten ebenso wie die verschiedenen ideologischen Gewerkschaftsrichtungen zu vereinigen und dabei den großen Unterschieden in der industriellen und gewerblichen Welt Rechnung zu tragen. Es entstand das Organisationsgefüge des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dem 16 Gewerkschaftsverbände angehören. Der Bund zeigt eine vielfältige Struktur. Seine Hierarchie erstreckt sich von der Zentrale in Düsseldorf über 8 Landesbezirke zu den Ortsausschüssen. Hierzu parallel verlaufen die Hierarchien der angeschlossenen Gewerkschaften. Diese sind nach Branchen und Industrien organisiert und ihrerseits nach Ländern gegliedert. Sie reichen von ihren Landesleitungen über Bezirks- und Unterbezirksverwaltungen, über Betriebsobmänner und Vertrauensleute hinab bis in den einzelnen Betrieb. Alle Gewerkschaften haben Vorstände, jährliche Kongresse und Ausschüsse und bilden Fachgruppen6. Fünf Verbände ? die ?IG Bau, Steine, Erden?, ?IG Bergbau?, ?IG Chemie, Papier, Keramik?, ?IG Druck und Papier? und ?IG Metall? ? nennen sich ausdrücklich Industriegewerkschaften. Zu Industriezweigen gehören ferner die Gewerkschaften ?Holz?, ?Leder? und ?Textil-Bekleidung?, zu den öffentlichen Diensten die ?Deutsche Postgewerkschaft?, die ?Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)? und die ?Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands?, zur Kultur die Gewerkschaften ?Kunst? und ?Erziehung und Wissenschaft?. Schließlich gibt es noch die Gewerkschaften ?Nahrung, Genuß, Gaststätten?, ?Handel, Banken und Versicherungen? und ?Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft?. (aus der Einleitung) ISBN 9783428012305