Beschreibung:

230 S., Tab., Abb., 1 Ausschlagtafel. Originalbroschur.

Bemerkung:

Mängelstrich auf Fußschnitt, sonst ein gutes und sauberes Exemplar. - Der Deutsche Bundestag hat am 1. August 1961 mit der Änderung der Verkehrsgesetze einen ersten Schritt zur Umgestaltung der geltenden Verkehrsordnung getan. Ziel der Verkehrsnovellen ist die Heranführung der drei binnenländischen Verkehrsträger Eisenbahn, Güterkraftverkehr auf der Straße und Binnenschiffahrt an die soziale Marktwirtschaft. Der Preiswettbewerb soll künftig auch im Verkehr stärker zur Geltung kommen. Den Binnenverkehrsträgern wird durch die neuen Verkehrsgesetze die Möglichkeit gegeben, preispolitisch wesentlich unabhängiger zu agieren als bisher. So ist die Koordinationsfunktion des Bundesministers für Verkehr eingeschränkt worden. Er hat die Beförderungsentgelte der verschiedenen Verkehrsträger nur noch insoweit aufeinander abzustimmen, als es die Verhinderung eines unbilligen Wettbewerbs erfordert. Außerdem besteht für alle drei Binnenverkehrsträger die Möglichkeit, neben den Festpreisen Mindest-Höchstentgelte festzusetzen.