Beschreibung:

503 S. Originalleinen.

Bemerkung:

Einband leicht berieben. - Das kanonische Strafrecht wurde von der Rechtsentwicklung nach dem CIC kaum berührt, was jedoch keineswegs dahin gedeutet werden darf, daß die erstrebte Anpassung des kanonischen Rechtes an strafrechtlichen Fragen vorbeigehen könnte. Es steht zu erwarten, daß aus der Seelsorgspraxis heraus Anregungen zu einer Vereinfachung des Strafrechtes kommen werden, weil sich die kanonischen Strafen heute mehr für den Beichtvater als für den Bestraften lästig aus wirken. Eine Besinnung auf das recht verstandene Verhältnis von äußerem und innerem Bereich wird dazu beitragen können, dem Straf recht den ihm gebührenden Platz in der Kirche anzuweisen.