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---- Johann Konrad Friederich (auch unter den Pseudonymen Carl Strahlheim und Karl F. Fröhlich; geboren am 5. Dezember 1789 in Frankfurt am Main; gestorben am 1. Mai 1858 in Le Havre) war ein deutscher Schriftsteller, Offizier und Abenteurer. Wie sein Vater sollte er Kaufmann werden, wollte sich aber lieber der Schauspielerei widmen. Eine in den Memoiren geschilderte heimliche Reise nach Weimar, um dort Goethes Unterstützung für seine schauspielerischen Pläne zu gewinnen, ist möglicherweise erfunden. Als Kompromiss wurde Friederich im Herbst 1805 - damals 15 Jahre alt - Soldat in französischen Diensten. In den folgenden Jahren führte er ein abenteuerliches Leben in Italien, Spanien und Frankreich, war beteiligt an der Gefangennahme von Papst Pius VII. 1809 und überbrachte die Nachricht über den gelungenen Handstreich an Napoleon in Schönbrunn. Wo er auch hinkam, dort installierte er Liebhabertheater, führte erstmals in Italien Mozarts Don Giovanni auf und spielte in von ihm selbst übersetzten Stücken von Schiller. Neben seinen soldatischen und schauspielerischen Aktivitäten erlebte er zahlreiche galante Begegnungen und amouröse Eskapaden, die er in seinen Memoiren freimütig schilderte, was ihm den bleibenden Beinamen eines Deutschen bzw. Frankfurter Casanovas einbrachte. Nach dem Sturz Napoleons 1814 kehrte er nach Frankfurt zurück, ließ sich dann von der preußischen Armee anwerben, schied aber nach disziplinarischen Schwierigkeiten 1818 aus dem Dienst aus. Bedeutend wird Friederich vor allem durch seine Memoiren Vierzig Jahre aus dem Leben eines Toten, die in drei Bänden 1848 und 1849 erschienen, eine Fortsetzung erschien 1854, ein dritter Teil blieb unvollendet. Er schildert darin nicht nur seine Abenteuer als Soldat und seine Liebesintrigen, sondern auch spöttisch und bissig die zeitgenössische Gesellschaft in Frankfurt, was dazu führte, dass wegen Verspottung der Frankfurter Behörden, diverser Privatpersonen und der Religion ein Prozess gegen ihn angestrengt wurde und man den Verkauf der Memoiren in Frankfurt verbot.