Beschreibung:

Deutsche Folio-Handschriften auf Papier; ins. zehn Textseiten und vier Adressseiten. Vorhanden sind: 1.) Dokument Prenzlau, 26. Januar 1744: Auf den Wunsch einiger Mitglieder der franz.-ref. Gemeinde in Prenzlau, die Gottesdienste wieder in der baufälligen Kirche des Grauen Klosters abzuhalten, wird vorgeschlagen, diese wegen der Einsturzgefahr in der Heiliggeistkirche abzuhalten. Darunter acht eigenhändige Bestätigungen von Gemeindemitgliedern, die die Gottesdienste auch in der Heiliggeistkirche abhalten wollen. - Die Datierung 26. Januar 1744 unter zwei der Bestätigungen (nicht auf den Fotos zu sehen). 2.) Konzept eines Schreibens (Prenzlau, 25. November 1765) von Karl Ludwig Muzel, den Prediger und Kircheninspektor der ref. Gemeinde, mit Bericht an den König über das Graue Kloster Prenzlau; u.a. wird die Behauptung widerlegt, der Klosterbesitzer Zimmermann habe das ganze Dach der Kirche umdecken lassen; vielmehr habe er nur ein Loch ausgebessert. 3.-5.) drei Briefe des Reformierten Oberkirchendirektoriums in Berlin (datiert 20. Juni, 2. und 12. Juli 1771), jeweils signiert vom Präsidenten Wolfgang Ferdinand von Dörnberg (1724-1793), mit Siegel der Behörde und Stempel "K. REF. KIRCHEN-DIRECTORIUM", gerichtet an Karl Ludwig Muzel, über den Vorwurf, der Klosterbesitzer Zimmermann sei "Acht Fuß in dem Kirchhof mit seinem Garten Zaun gerückt." 6.) Konzept eines Schreibens von K.L. Muzel an den Advokaten Fr. Damm, datiert Prenzlau, 17. Oktober 1773, über die "Einrückung des Zaunes in den Kirchhof" 1765. -- Zustand: Papier gebräunt und fleckig, mit Randschäden; das letzte Schreiben mit Wurmspuren.

Bemerkung:

Über das Franziskanerkloster Prenzlau und Wolfgang Ferdinand von Dörnberg (Quelle: wikipedia): Das Franziskanerkloster in Prenzlau war ein Kloster der Franziskaner (auch "Barfüßer" oder fratres minores "Minderbrüder" genannt) in der Stadt Prenzlau und bestand von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Erhalten ist nur die ehemalige Klosterkirche in der Klosterstraße, die als Nr. 09130113 in die Liste der Denkmale in Brandenburg eingetragen ist. Geschichte: Der 1210 gegründete Franziskanerorden breitete sich im 13. Jahrhundert in Deutschland schnell bis zur Ostsee aus und bevorzugte für seine Niederlassungen die Städte. Um 1250 wurden Klöster in Berlin und Stettin gegründet. Um diese Zeit ließen sich die Franziskaner auch in Prenzlau nieder, das 1234 die Stadtrechte erhalten hatte. Die Klosterkirche wurde spätestens 1253 fertiggestellt, da in diesem Jahr Bischof Wilhelm von Cammin dort bestattet wurde. Sie ist eine schlichte Bettelordenskirche ohne Turm und war dem heiligen Johannes dem Täufer geweiht; in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurde ein Gewölbe eingebaut. Die Klostergebäude lagen nördlich der Kirche an der Stadtmauer. Wegen der Farbe des Habits der Brüder wurde es "Graues Kloster" genannt. Es gehörte zur Kustodie Stettin der Sächsischen Franziskanerprovinz und lag im Bistum Cammin. Das Kloster hatte im 15. Jahrhundert eine beachtliche Bibliothek mit Schwerpunkt auf der Philosophie und war ein Studienkloster zur Ausbildung der Kleriker der Kustodie Stettin. Wiederholt erhielt es finanzielle Zuwendungen aus der Bürgerschaft, die es mit päpstlicher Dispens bis 1509 auch annehmen durfte. In den Auseinandersetzungen um die Armutsfrage im Franziskanerorden in dieser Zeit nahmen die Prenzlauer Franziskaner eine gemäßigte Position ein und wurden daher 1518 von der Ordensleitung in Rom der neugegründeten Sächsischen Ordensprovinz vom hl. Johannes dem Täufer zugeordnet, die Konvente mit einer weniger strengen Auslegung der Ordensregeln umfasste. Diese Ordensprovinz ging jedoch infolge der Reformation bereits 1540 unter.[1] Nach Prenzlau kam die Reformation 1543. Das Franziskanerkloster wurde aufgehoben und von Kurfürst Joachim 1544 zunächst an Zacharias von Grünberg, den Statthalter zu Küstrin, als Ritterlehen vergeben, auf den andere Besitzer folgten. Die Glocke der Franziskanerkirche erhielt die Stadt Prenzlau als Beitrag zum Guss einer größeren Glocke für die Marienkirche. 1581 erwarb das Adelsgeschlecht von Arnim Kirche und Klostergebäude. Bernd von Arnim, Hauptmann zu Gramzow und Chorin, ließ die Kirche reparieren - die eine "Teuffels moerdergraube gewesen" sei, in der die Grauen Mönche "Abgoettereige" getrieben hätten - und 1598 für den lutherischen Gottesdienst umbauen. Die Kirche wurde "zu Gottes Ehren und der Christenheit zum Besten" eingeweiht und erhielt von Bernd von Arnim jetzt den Namen Dreifaltigkeitskirche; calvinische Lehren waren ausdrücklich verboten. Seit 1694 wurde die Kirche von der vereinigten (deutsch-französischen) Gemeinde genutzt, bis sie wegen Baufälligkeit 1774 aufgegeben werden musste. Erst 1846/1865 war sie wieder so weit wiederhergestellt bzw. umgebaut, dass die reformierte Kirche sie wieder benutzen konnte. Die Konventsgebäude sind 1735 von Graf Münchow abgerissen worden. Prinz Friedrich Wilhelm von Braunschweig-Oels baute dort ein Schloss, das später als Stadtschule diente. Auf dem Klosterfriedhof wurde 1833 eine Schule gebaut, und der Klostergarten ("Mönchsgarten") wurde zu Bürgergärten. ---- Freiherr Wolfgang Pandolphus Ferdinand von Dörnberg; auch Doernberg (* 30. August 1724 in Regensburg; gest. 9. September 1793 in Berlin) war Staatsminister der Landgrafschaft Hessen-Kassel, preußischer Justizminister (unter Friedrich dem Großen), Kammergerichtspräsident und 3. Erbküchenmeister in Hessen. -- Werdegang: Wolfgang Ferdinand von Dörnberg schrieb sich am 19. September an der Universität Marburg zum Studium der Rechtswissenschaften ein und wurde am 24. Dezember 1747 zum adligen Rat bei der Regierungskanzlei des Landgrafen Ludwig VIII. in Marburg ernannt und im darauffolgenden Jahr wurde er dort königlich-schwedischer und fürstlich-hessischer Regierungsrat. Am 29. Januar 1752 kam er als Regierungsrat zur Regierung nach Kassel und wurde am 20. Dezember 1753 Kammerherr. Am 24. Februar 1760 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Rat und zum Regierungsvizepräsidenten, sowie am 5. Juli 1762 zum Wirklichen Geheimen Rat mit Sitz und Stimme im Geheimen Staatsministerium, hierbei blieb er Regierungsvizepräsident bis er 1763 seinen Dienst quittierte. Am 28. Februar 1771 trat er in preußische Dienste und wurde, als Nachfolger von Johann Ludwig von D'Orville (1714-1770), Justizminister der französischen Kolonie[1][2]. König Friedrich II. übertrug ihm dazu sowohl das geistliche Departement[3] sowie das Direktorium der Armenangelegenheiten. Er war auch Präsident des französischen Oberdirektoriums und Oberkonsistoriums der Hugenotten in Berlin; später wurde ihm auch das oberste Präsidium der drei Senate des Kammergerichts, und ab 1. Januar 1785 war er Präsident des Geheimen Obertribunals übertragen. Nach der Entlassung des Justizministers Karl Abraham von Zedlitz aus dem Staatsdienst übernahm er, gemeinschaftlich mit dem Großkanzler Johann Heinrich von Carmer, das Pfälzer Kolonie-Departement. Im Juli 1788 gab er aus Krankheitsgründen das Präsidium beim Geheimen Obertribunal und Kammergericht an seinen Amtskollegen Eberhard Friedrich Christoph Freiherr von d. Reck (1744-1816) ab, behielt jedoch sein übriges Ressort. Nach seinem Tod ging sein Ressort zunächst interimistisch an Johann Heinrich von Carmer, der das Amt dann an Friedrich Wilhelm von Thulemeyer abgab. Auszeichnungen und Ehrungen: Wolfgang Ferdinand von Dörnberg war ein Ritter des Johanniterordens.