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Beschreibung:
Deutsche Handschriften auf Papier (Abschriften Mitte des 16. Jahrhunderts), jeweils drei von vier Seiten beschrieben (29,5 x 20 cm). Die Transkription umfasst zwei A4-Seiten. -- Zustand: Papier fleckig (auch etwas wasserfleckig) und mit Randschäden; ein Dokument mit Einrissen (diese laienhaft mit Tesafilm repariert).
Bemerkung:
Die Urfehde war ein Mittel des vormodernen Rechts und bedeutete den beeideten Fehdeverzicht. Der Bruch der Urfehde wurde deshalb als Meineid verfolgt und bestraft. (Quelle: wikipedia.) -- Zu dieser Urfehde vgl. den Aufsatz von Wolfgang Krämer: Die Urfehde des Clas Spitzbart aus Billigheim 1447, in: Pfälzer Heimat 16 (1965), S. 52f.