Beschreibung:

Datiert Döben, den 24. November 1795. Deutsche Handschrift auf Papier (34,3 x 42 cm). Mit Gebührenstempel und papiergedecktem Siegel der Adelig-Böhlauischen Gerichte in Döben (Döben befand sich von 1783 bis 1945 im Besitz der Familie von Böhlau), signiert von Johann Friedrich Köhlau. -- Zustand: Papier leicht fleckig, insgesamt gut.

Bemerkung:

Info (Quelle: wikipedia): Ein Geburtsbrief ist eine Urkunde, mit der die eheliche Abstammung des Geborenen bestätigt wurde. Er wurde in der frühen Neuzeit insbesondere von den Zünften von jedem Auswärtigen verlangt, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte. Der Geburtsbrief bescheinigte auch die Freiheit von Leibeigenschaft. -- Das Schloss Döben, befindlich in Döben, einem Ortsteil von Grimma, ist ein ehemaliges Rittergut, das seine Ursprünge im 10. Jahrhundert hat. Im frühen 10. Jahrhundert wurde das eroberte slawische Siedlungsgebiet durch deutsche Burgwarde entlang der Mulde befestigt. Im königlichen Auftrag sicherten die Döbener Burggrafen einen Muldenübergang. Wahrscheinlich eroberte 1117 Wiprecht von Groitzsch diesen Burgward und zerstörte ihn dabei. Gut 150 Jahre später kam 1286 Döben unter die Herrschaft der Markgrafen von Meißen. Etwa um 1500 entstand im Bereich der Burg ein Rittergut. Die Familie von Luppa lebte hier bis etwa 1440, danach die Familien von Maltitz, von Hirschfeldt, von Canitz, von Schönfeldt, von Arnim und ab 1783 bis 1945 die Familie von Böhlau. Die Burg wandelte sich nach und nach zum Schloss. Ein Großbrand 1857 zerstörte das Gebäude nahezu völlig, und es erfolgte ein Neuaufbau im Stil der Neorenaissance. Bis zur Enteignung nach dem Zweiten Weltkrieg befand sich Döben im Eigentum der Familie von Böhlau. Bei der Einnahme und Besetzung Sachsens am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Schloss im April 1945 durch amerikanischen Artilleriebeschuss zerstört und dessen Ruine aus Sicherheitsgründen 1971 gesprengt.