Beschreibung:

291 Seiten Broschiert

Bemerkung:

Strich auf Fußschnitt, sonst tadelloses Exemplar. - Einleitung: Untersuchungsgegenstand der Arbeit ist das ordentliche Haushalts- und Finanzwesen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), also einer Organisation, die gemäß Artikel 57, 63 der Charta der Vereinten Nationen als Sonderorganisation der Vereinten Nationen bezeichnet wird und von supra-nationalen und nicht-staatlichen Organisationen zu unterscheiden ist. Im historischen Abschnitt geht es um die Entwicklung der Haushalts- und Finanzkonzeption der UNESCO im Gründungsstadium, im zweiten Abschnitt um die haushalts- und finanzbezogenen Rechtsquellen und im dritten Abschnitt um das ordentliche Haushalts- und Finanzplanungsverfahren. Letzteres ist Inbegriff und Ergebnis aller Entscheidungsprozesse, für die eine grundsätzliche finanzielle Verantwortlichkeit der Mitglieder der UNESCO besteht, im Gegensatz zu Entscheidungsprozessen gegenüber fremd-finanzierten Programmen, die von der UNESCO verwaltet, aber nicht finanziert werden. Im ersten Abschnitt wird die Entwicklung der Haushalts-und Finanzkonzeption der UNESCO im Gründungsstadium unter besonderer Betonung der sie prägenden Außeneinflüsse gezeigt. Einflüsse sollen dabei in Form von Konzeptionen schon bestehender internationaler Organisationen und anhand von außen- und machtpolitischen Ambitionen einzelner, an der Gründung beteiligter Staaten verdeutlicht werden. Der zweite Abschnitt der Arbeit orientiert sich an der Hypothese der Weiterbildung des Völkerrechts durch die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Es soll beispielhaft untersucht werden, ob dem gegenständlich funktional begriffenen Haushalts- und Finanzplanungsverfahren ein einheitliches, geschlossenes Haushalts- und Finanzrecht entspricht. Erst danach ist die Einordnung in Systematisierungsversuche bestehender Kategorien des Internationalen Finanz-und Währungsrechts vorzunehmen. Zu diesem Zweck sind die tragenden haushalts- und finanzbezogenen Rechtsquellen aufzusuchen, zusammenzustellen und in ihren Besonderheiten und Gemeinsamkeiten zu systematisieren. Der dritte Abschnitt bringt über die Anwendung und Auslegung jener Rechtsquellen hinaus eine Darstellung der haushalts- und fmanzbezogenen Praxis, die je nach Intensität und Spezialität ihrer Rechtsvorschriften herauszustellen ist. Der Praxis der Organe einer internationalen Organisation sowie der an ihr beteiligten Mitglieder kommt allgemein eine Rechtsfortbildungsfunktion zu, sei es als Auslegungsmittel oder sei es im Zusammenhang mit dem estoppelPrinzip, wonach ein Mitgliedstaat gehindert ist, sich auf eine Interpretation zu berufen, die mit seinem Verhalten in der Organisation im Widerspruch steht. Dabei kommt, wie der Internationale Gerichtshof (ICJ) ausgeführt hat, der individuellen Stimmabgabe einzelner Mitgliedstaaten eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erfährt die besondere Betonung der Praxis ihre Rechtfertigung. Diese Studie zielt auch darauf ab, anhand der Praxis in typisch verfahrensbezogenen Abschnitten die faktische Rolle, Funktion und Einflußbereich der am finanziellen Planungsprozeß beteiligten Organe der Organisation und sonstiger Beteiligter (Staaten und andere Organisationen) herauszuarbeiten, also gleichsam Ansätze zu einer deskriptiven Entscheidungstheorie zu liefern. Schließlich sollen spezifische Institute des ordentlichen Haushalts- und Finanzwesens nicht nur in ihrer normativen Eigenart, sondern auch in ihrem finanz- und haushaltspolitischen Gewicht verdeutlicht werden. Was die Methode angeht, so wird im ersten Teil der Arbeit im Wege einer historisch-soziologischen, vergleichenden Betrachtungsweise eine Vielzahl von Faktoren gesammelt und systematisiert, um den vorrechtlichen Raum einer sich abzeichnenden Haushalts- und Finanzkonzeption der UNESCO zu erhellen. Der zweite Abschnitt beruht auf einer gemischt deskriptiv-induktiven und normativen Methode, um aus dem Phänomen einer sich beschleunigenden Rechtsbildung strukturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede hervortreten zu lassen. Dies geschieht mit Ausnahme des Unter-Abschnitts ?Qualifikation? weitgehend in bewußter Abkehr von einem deduktiven Ansatz, der mit vorbelasteten nationalen oder internationalen Systembegriffen operiert5. Der dritte Teil findet in erster Linie seinen Ausgangspunkt in einer normativen Betrachtungsweise, die an die im vorangegangenen Teil gewonnenen Systemerkenntnisse anküpft und auf traditionelle Mittel der juristischen Interpretation nicht verzichtet. Als Ergänzung oder Korrektur dazu dient die induktiv gewonnene Praxis . ISBN 9783428043798