Beschreibung:

4to. 8 Bl., 664 S., 1 mehrfach gefaltete Tabelle; 6 Bl., 22 S., 5 Bl., 196 S. Einfache Pappbände d. Zeit (beschabt u. mit Wurmspuren, Kapitale stärker betroffen u. bestoßen).

Bemerkung:

Erste Ausgabe, mit den beiden Fortsetzungen von 1774 u. 1776. Claproth gehörte zu den Juristen, die die Folter verwarfen und an ihre Stelle eine "neue, sorgfältigst ausgearbeitete Beweistheorie" (Stintzing/L. III.1, Textbd. S. 407) setzte, in der die Wahrscheinlichkeit von vorgebrachten Vermutungen eine grundlegende Rolle spielte. Dennoch ist in Claproths Entwurf die Todesstrafe nach wie vor enthalten. Der Hauptband behandelt die Gesetze u. deren Auslegung sowie das Personenrecht. Die erste Fortsetzung über das Kriminalrecht, die zweite über das dingliche Recht. - Vgl. ADB IV, 274. - Etwas gebräunt u. stockfleckig. Hauptband bis S. 360 leicht wasserrandig. Titel mit altem Namenseintrag sowie verso gestempelt.