Beschreibung:

circa 19 x 12 cm., 2 Bll., 624 SS.. Halb-Pergament mit alten Deckeln und erneuertem Rücken Vgl. Stintzing-L. III/1, 223. Abschließender, "wichtigster Theil der Kreittmayr'schen Gesetzgebung" (ADB XVII, 107). Kreittmayr ließ das römische Recht subsidiär weiter gelten, beseitigte aber das kanonische Recht als selbständige Rechtsquelle. Das Lehenrecht am Schluß "kodifizierte er als erster vollständig und übersichtlich" (NDB XII, 742). Die Erstausgabe dieses Zivilgesetzbuches war 1756 erschienen.

Bemerkung:

- Etwas gebräunt, wenig fleckig, wenige alte Einträge, Einband berieben, Rücken gut in Pergament erneuert.