Beschreibung:

8°. XVI, 406(2) S. u. X, 360 S. Unbeschnittene, marmor. Pappbde. der Zeit. Rücken geblichen u. abgewetzt, Reste v. Bibl.etik. auf Rü., Schnitt angestaubt, im Text stockfl., ersten Ss. etw. fingerfl. Wurzbach 6, 31f. Der in Pilsen geborene Arzt Vincenz Eduard Guldener von Lobes (1763-1827) setzte die von Pascal Joseph von Ferro (1753-1809) begonnene ?Sammlung der Sanitäts-Verordnungen für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns? vom III.?V. Teil (Wien 1824/25) fort. Sie enthalten die Verordnungen der Jahre 1807 bis Ende 1824. Nach seinem Tode setzten diese Sammlung Heinrich Böhm und Joseph Johann Knolz (1791-1862) fort. Knolz gab die Teile 7-11 (1834-47) heraus. - Medizinhistorisch interessante Sammlung. Im Anhang mit alphabetischem Register. Vorliegende Bände mit den Verordnungen der Jahre 1807-17: 'Die Vorschrift wegen besserer Pflege der Kinder in den Fabriken wird erneuert'; 'Der öffentliche Verkauf der Mohnköpfe wird neuerdings verboten'; 'Die an Blattern verstorbenen Kinder sind auch in Wien im Stillen zu beerdigen und von Niemanden zu begleiten'; 'Schnupftabak wird in der Irrenanstalt an die Wahnsinnigen zu erfolgen gestattet". etc.