Beschreibung:

169 S.; 8°. Fadengehefteter Originalpappband.

Bemerkung:

Sehr gutes Ex. - (Unsere Abbildung zeigt den Innendeckel des Buches = der typische Stil der Wiener Werkstätten). - Ut de Franzosentid ist ein Roman des niederdeutschen Schriftstellers Fritz Reuter (1810?1874), der erstmals 1859 erschienen ist. Die hochdeutsche Übersetzung lautet Aus der Franzosenzeit. Der Roman Ut de Franzosentid schildert Ereignisse, wie sie sich ähnlich während der französischen Besatzungszeit durch Napoleon 1813 in Reuters Geburtsstadt Stavenhagen in Mecklenburg ereignet haben können, als der Schriftsteller selbst noch ein Kind war. Reuters Vater war in der Stadt Bürgermeister, der Amtshauptmann Weber sein Pate. Nachdem die napoleonischen Truppen sich aus Russland zurückziehen mussten, waren sie wieder nach Westen in Richtung Heimat unterwegs. Einquartierungen und Requirierungen machten der Bevölkerung zu schaffen. Als sich eines Tages marodierende Soldaten in Stavenhagen zeigen, versucht der Amtshauptmann Weber, der kein Französisch versteht, einen wild gestikulierenden Chasseur dadurch zu besänftigen, indem er ihm Wein vorsetzt. Der gerade anwesende Müller Voß erweist sich dabei als trinkfester Saufkumpan, so dass am Ende der Franzose bewusstlos unter dem Tisch liegt. Der ebenfalls schwer betrunkene Müller will den Franzosen, mit dem er Bruderschaft getrunken hat, nicht zurücklassen und befiehlt seinem Knecht Friedrich ihn hinten auf den Wagen zu laden und mit nach Hause in die Mühle zu bringen. Da Friedrich dies für keine gute Idee hält, entledigt er sich unterwegs des Franzosen, indem er ihn irgendwo unter einem Baum schlafend zurücklässt. Dabei entdeckt er eine große Menge von den Franzosen gestohlener Wertsachen, die er dem Soldaten abnimmt. Am nächsten Tag übergibt er den Schatz dem Müller, der sich an nichts mehr erinnern kann. Da er in sehr großen finanziellen Schwierigkeiten ist, käme ihm das Geld gerade gelegen. Doch seine Tochter Fieken macht ihm eindringlich klar, dass er die Wertsachen keinesfalls behalten dürfe. Wenn ihn die Franzosen ertappten, würde es ihm schlecht ergehen. So macht er sich wieder auf den Weg zum Amtshauptmann, um ihm die Sachen zu übergeben. Doch unterwegs stellt sich heraus, dass der Franzose inzwischen verschwunden ist. Während der Müller den einen Franzosen unschädlich gemacht hatte, hat der Uhrmacher Droz, der eine französische Uniform besitzt, die restlichen Soldaten vertrieben, da er sich als regulärer französischer Offizier ausgab, vor dem die Marodeure Reißaus nahmen. Als nun aber tatsächlich ein französisches Regiment unter Oberst von Toll in Stavenhagen eintrifft, wird die Lage schwierig. Für den Oberst muss es so aussehen, als wäre ein französischer Soldat von der Bevölkerung ermordet worden. Um die schwindende Autorität der Franzosen zu wahren, will er ein Exempel statuieren und verhaftet eine ganze Anzahl von ehrenwerten Stavenhagenern, darunter den Müller und auch den Bürgermeister. Da er auch die gestohlenen Wertsachen findet, wittert er unerhörte Vorgänge und nimmt die Verhafteten beim Abzug seiner Truppen mit. Aber Friedrich, der Knecht des Müllers, macht sich inzwischen auf die Suche nach dem verschwundenen Franzosen, um auf diese Weise zu beweisen, dass die Beschuldigten die Wahrheit gesagt haben. Nach längerem Suchen gelingt es ihm tatsächlich, den Franzosen nicht nur zu finden, sondern ihn auch zu fangen. Der Amtshauptmann hat hingegen Zeugen beigebracht, dass es sich bei den Wertsachen um das Eigentum von Deutschen handelt, das ihnen unrechtmäßig abgenommen worden war. So kommen alle wieder frei, während der Franzose hingerichtet wird. Unter großem Jubel der Bevölkerung kehren die Freigelassenen nach Stavenhagen zurück. Der wichtigtuerische Onkel Herse, der auch Notar ist, entdeckt im Vertrag des Müllers, der sich nach wie vor in großer finanzieller Bedrängnis befindet, einen Passus, nachdem dem Müller für jedes ihm zum Mahlen übergebene Scheffel ein ganzes Scheffel als Lohn zustehe. Dies ist aber offenkundig nur ein Schreibfehler. Mit schlechtem Gewissen, aber durch die Not gedrängt und durch den Zuspruch Herses gestärkt, macht sich Müller Voß daran, den fragwürdigen Mahllohn einzubehalten, womit er nach einiger Zeit alle seine Schulden beim Juden begleichen kann. Doch die Leute lassen sich natürlich nicht gefallen, dass sie für ihr Korn kein Mehl bekommen und verklagen den Müller. Amtshauptmann Weber muss den Müller verurteilen, während er Herse scharf rügt, den Leuten solch dumme Ratschläge zu geben. Zu gleicher Zeit wird aber Friedrich, dem Knecht des Müllers, ein großer Teil des herrenlosen Diebesguts zugesprochen, da er den Dieb gefasst hatte. Dies kommt ihm gerade ungelegen, da er mit dem Landsturm gegen die Franzosen ziehen will. Auf einen Wink des Amtshauptmanns hin leiht Friedrich nun dem notleidenden Müller das Geld, solange er bei den Soldaten ist, und Müllers Fieken gelingt es damit, die Mühle wieder wirtschaftlich auf die Beine zu bringen. Am Ende gibt es ein Happy-End und eine Doppelhochzeit.