Beschreibung:

2 Bl. Folio.

Bemerkung:

Erlassen von Friedrich Wilhelm I., der in Erneuerung eines früheren Ediktes den Gebrauch von Stempel-Papier in fiskalischen und Inquisitions-Angelegenheiten zwingend vorschreibt. Besondere Erwähnung findet das Criminal-Collegio. - Unbeschnitten. Etwas gebräunt, alte handschriftliche Nummer auf dem Titel.